§ 17 WGG; § 15 ERVO 1994 (idF vor der WRN 2000):
Ein vom Erst- bzw Vormieter in Anspruch genommenes, mittlerweile schon zurückgezahltes Eigenmittelersatzdarlehen schmälert auch den Rückzahlungsanspruch eines Nachmieters, der selbst den vollen Finanzierungsbeitrag aus Eigenmitteln aufbringen musste.