§ 12a Abs 1 und Abs 3, § 30 Abs 2 Z 12 MRG:
Das Mietzinsanhebungsrecht setzt voraus, dass der Hauptmieter im Mietobjekt ein veräußerbares Unternehmen betreibt. Die Weitergabe des Mietobjektes in Unterbestand ist kein Betrieb eines Unternehmens durch den Hauptmieter.