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Vorlage der Originalurkunden als Eintragungsvoraussetzung

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2001/191wobl 2001, 299 Heft 10 v. 20.10.2001

§ 87 Abs 1, § 94 Abs 1 Z 3 GBG:

Dem Grundbuchsgericht ist es nach ständiger Rechtsprechung verwehrt, eine undeutliche und zu begründeten Zweifeln Anlass gebende Urkunde auszulegen; nicht restlos beseitigte Zweifel müssen zur Abweisung des Grundbuchsgesuches führen.

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