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Präklusion der Überprüfung des zulässigen Entgelts - unsubstantiiertes Bestreiten als Geständnis

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsrechtwobl 2001/190wobl 2001, 298 Heft 10 v. 20.10.2001

§ 18 Abs 3 WGG; § 267 ZPO:

§ 18 Abs 3 WGG ist auch dann anwendbar, wenn der Zeitpunkt des Erstbezuges vor dem 1. 1. 1994 erfolgte, eine Abrechnung jedoch erst danach stattfand. Dann beginnt die dreijährige Präklusivfrist des § 18 Abs 3 WGG mit dem 1. 1. 1994 zu laufen.

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