§ 34 Abs 2, § 35 Abs 1 MRG; § 328, § 1041 ABGB:
Die Bestimmungen über die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses sind weder auf Geschäftsräume noch auf Bestandverhältnisse, die nicht dem MRG unterliegen, analog anzuwenden.
§ 34 Abs 2, § 35 Abs 1 MRG; § 328, § 1041 ABGB:
Die Bestimmungen über die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses sind weder auf Geschäftsräume noch auf Bestandverhältnisse, die nicht dem MRG unterliegen, analog anzuwenden.