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Mahnung des Zinsrückstandes

RechtsprechungABGBwobl 2000/153wobl 2000, 271 Heft 9 v. 20.9.2000

§ 1118 zweiter Fall ABGB:

Die Äußerung des Bestandgebers gegenüber dem Bestandnehmer, die „fälligen Mietzinse“ zu bezahlen, ohne diese näher zeitlich oder betraglich zu präzisieren, ist keine gehörige Mahnung iSd § 1118 zweiter Fall ABGB.

OGH 7. 6. 1999, 8 Ob 146/99z (LGZ Wien 41 R 94/99y - Zurückweisung der ao Revision), EWr III/1118A/90

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