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Passivlegitimation für die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse

RechtsprechungMRGwobl 2000/146wobl 2000, 267 Heft 9 v. 20.9.2000

§ 27 MRG; §§ 825 ff ABGB:

Der Anspruch auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse gemäß § 27 MRG ist nicht ein aus dem Mietvertrag resultierender Anspruch, sondern seinem Wesen nach ein Kondiktionsanspruch. Passiv legitimiert ist derjenige, dem die Ablöse nach dem Ablösevertrag zukommen sollte.

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