§ 27 MRG; §§ 825 ff ABGB:
Der Anspruch auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse gemäß § 27 MRG ist nicht ein aus dem Mietvertrag resultierender Anspruch, sondern seinem Wesen nach ein Kondiktionsanspruch. Passiv legitimiert ist derjenige, dem die Ablöse nach dem Ablösevertrag zukommen sollte.