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Doppelvermietung - Unmöglichkeit der Leistung

RechtsprechungABGBwobl 2000/133wobl 2000, 246 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 920, § 1096, § 1447 ABGB:

Der Gläubiger kann nicht auf seinem Erfüllungsan-spruch beharren, wenn nach der Beurteilung des Verkehrs praktisch mit Sicherheit („mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“) feststeht, dass die Leistung auch in Zukunft nicht mehr erbracht werden kann.

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