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Übergang von verbücherten Bestandrechten bei gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2000/111wobl 2000, 195 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 136 GBG:

Beim Übergang von verbücherten Bestandrechten durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge ist die Änderung nach § 136 GBG zu verbüchern. Einer Zustimmung des Liegenschaftseigentümers bedarf es hierzu nicht.

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