§ 914 ABGB; § 12a Abs 3 MRG:
Der in der Vereinbarung eines (wertgesicherten) Fixmietzinses enthaltene Verzicht auf Mietzinserhöhung ist nicht auf das erst 13 Jahre nach Abschluss des Mietvertrages neu geschaffene, einmalige Anhebungsrecht des Vermieters gem § 12a Abs 3 MRG zu erweitern.