§ 21 Abs 1 Z 4 - Z 6 MRG; §§ 861, 1288 ABGB:
Ein Versicherungsunternehmen als Vermieter ist nicht berechtigt, „fiktive Versicherungsprämien“ für mit sich selbst abgeschlossene und daher nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundlagen nicht bestehende Versicherungsverträge auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenverrechnung zu überwälzen.