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Anmerkungen zum Korrespondenzbeitrag von Dr. Axel Friedberg

KorrespondenzRA Dr. Alexander Illeditswobl 2000, 144 Heft 5 v. 20.5.2000

Zu den Ausführungen von Kollegen Dr. Friedberg sei angemerkt, dass meine Ausführungen zur Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG nicht als Kritik an der Einführung dieser neuen für den betroffenen Wohnungseigentümer vorteilhaften Regelung verstanden werden sollten. Es sollten nur die im Zusammenhang mit der nunmehr möglichen Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG neu auftretenden Probleme dargestellt werden.

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