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Rechtsmittelverzicht

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2000/66wobl 2000, 125 Heft 4 v. 20.4.2000

§ 472 ZPO:

Ein außergerichtlicher Rechtsmittelverzicht wird mit der Bekanntgabe durch den Gegner in der Berufungsbeantwortung prozessual wirksam.

OGH 28. 10. 1999, 3 Ob 291/99m (LGZ Wien 39 R 101/99p)

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