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Fehlende Benützungsbewilligung im Msch-Verfahren unbeachtlich

RechtsprechungMRGwobl 2000/48wobl 2000, 105 Heft 4 v. 20.4.2000

§§ 16 Abs 1, 37 Abs 1 Z 8 MRG; § 1096 ABGB; § 128 Abs 2 Z 1 WrBauO:

Die baurechtliche Unzulässigkeit der Benützung eines Mietobjekts ist für die Höhe des vereinbarten Mietzinses und dessen Überprüfung im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG unbeachtlich.

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