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Exekution bei Räumungsverpflichtung Zug um Zug gegen Zahlung eines bestimmten Betrages; Erfüllung durch Aufrechnung

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2000/45wobl 2000, 98 Heft 3 v. 20.3.2000

§ 3, § 8 Abs 1, § 42 Abs 1 Z 4, § 349 EO:

Eine Exekution wegen eines Anspruches, den der Verpflichtete nur gegen eine Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung zu erfüllen hat, darf nicht bewilligt werden, wenn feststeht, daß der betreibende Gläubiger die Gegenleistung nicht erbringen wird oder kann.

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