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§ 44 MRG idF WRN 99 - Anwendung auf anhängige Verfahren

RechtsprechungMRGwobl 2000/37wobl 2000, 86 Heft 3 v. 20.3.2000

§ 44 MRG idF WRN 99:

Die Neuregelung ist auch auf Verfahren über die Zulässigkeit des Mietzinses anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (1. 9. 1999) noch - wenn auch in zweiter oder dritter Instanz - anhängig waren.

OGH 9. 11. 1999, 5 Ob 268/99s (LGZ Wien 40 R 63/99g - Zurückweisung des Revisionsrekurses)

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