§ 44 MRG idF WRN 99:
Die Neuregelung ist auch auf Verfahren über die Zulässigkeit des Mietzinses anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (1. 9. 1999) noch - wenn auch in zweiter oder dritter Instanz - anhängig waren.
OGH 9. 11. 1999, 5 Ob 268/99s (LGZ Wien 40 R 63/99g - Zurückweisung des Revisionsrekurses)