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Zur Sperrfrist bei der Eigenbedarfskündigung und Aktivlegitimation bei Altmietverhältnissen

RechtsprechungMRGwobl 2000/19wobl 2000, 47 Heft 2 v. 20.2.2000

§ 30 Abs 2 Z 8, § 30 Abs 3 MRG, § 13c WEG:

Die zehnjährige Sperrfrist für die Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt nicht nur für den Ersteigentümer einer neu geschaffenen Eigentumswohnung nicht, sondern auch für den Mehrheitseigentümer nicht, der bei Umwandlung von schlichtem Miteigentum (Stockwerkseigentum) in Wohnungseigentum selbstständiges Wohnungseigentum erwirbt.

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