Seit 1. 1. 1999 ist der Euro die gesetzliche Währung in Österreich. Auch wenn dieser Umstand im Alltagsleben noch nicht allzu sehr spürbar geworden sein mag, sind die Auswirkungen auf die Rechtsordnung, insbesondere auf das Schuldrecht, nicht zu übersehen. Wohnrechtliche Rechtsverhältnisse bilden dabei keine Ausnahme. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Konsequenzen der Einführung des Euro unter Berücksichtigung wohnrechtlicher Aspekte.