§ 13c WEG:
Vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG begründete Verpflichtungen der Miteigentümer gehen nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft iSd § 13c WEG über; eine ex lege eintretende Gesamtrechtsnachfolge findet nicht statt.
§ 13c WEG:
Vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG begründete Verpflichtungen der Miteigentümer gehen nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft iSd § 13c WEG über; eine ex lege eintretende Gesamtrechtsnachfolge findet nicht statt.