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Passive Klagslegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Aufwandersatzansprüchen des WE-Verwalters

RechtsprechungWEGwobl 1999/111wobl 1999, 229 Heft 7 und 8 v. 20.7.1999

§ 13c Abs 1, § 17 Abs 2 WEG; § 1014, § 1026, § 1042 ABGB:

Begleicht der frühere WE-Verwalter gemeinschaftliche Liegenschaftsaufwendungen (hier: Wassergebühren) im Rahmen einer zumindest schlüssig vereinbarten Fortsetzungspflicht als Nachwirkung des Auftragsverhältnisses, ist für seinen Aufwandersatzanspruch § 1014 und nicht § 1042 ABGB heranzuziehen.

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