Bundesgesetz, mit dem das BIG-Gesetz, BGBl. Nr. 419/1992, geändert wird (5. BIG-Gesetz-Novelle) (wirksam seit 13. März 1999). Die Novelle betrifft den Verkauf der in der Anlage angeführten „Bundesmietwohngebäude und Wohnungen einer im Alleineigentum der Gesellschaft stehenden Gesellschaft“ in allen Bundesländern außer Vorarlberg.
BGBl I 1999/47