§ 210, § 216 Abs 1 Z 1 EO; § 1 Abs 1, § 13 Abs 1, § 13c Abs 1 WEG:
Im Vorzugsrang zu befriedigende „Verwaltungskosten“ iSd § 216 Abs 1 Z 1 EO sind auf die einzelnen Meistbote der zwangsversteigerten Miteigentumsanteile (hier: WE-Objekte, das sind untrennbar mit WE verbundene Mindestanteile) zu spezifizieren. Werden sie daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft bloß „global“ angemeldet, bleiben sie unberücksichtigt.