§ 8 Abs 1 WEG; § 364c, §§ 1002 ff ABGB:
Gem § 8 Abs 1 WEG ist der Mindestanteil unteilbar, weshalb ein WE-Objekt - mit Ausnahme von Ehegatten - nicht mehreren Personen zugeordnet werden kann. Auch mit Hilfe der Konstruktion eines „wirtschaftlichen Miteigentums“ ist daher WE von Brüdern rechtlich unmöglich.