§ 14, § 30 Abs 2 Z 5 MRG:
Für die Untermiete wird das Eintrittsrecht verneint, so daß bereits der Tod des Wohnraum-Untermieters den gesetzlichen Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 5 MRG erfüllt.
OGH 9. 12. 1998, 9 Ob 312/98t (LGZ Wien 40 R 420/98f - Zurückweisung der ao Revision)