§ 7 Abs 1, § 12 Abs 2 Z 2, § 21 WEG; §§ 183ff, §§ 198 f EO:
Auch an erst zu errichtenden Gebäuden kann WE auf Grund der behördlich bewilligten Baupläne - die Vorlage der Bescheinigung des Bestandes an selbständigen Räumlichkeiten vorausgesetzt - begründet werden.