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Zur Notwendigkeit eines Rückstandsbeschlusses bei einer auf Nichterbringung der Dienstleistungen gestützten Räumungsklage

RechtsprechungMRGwobl 1999/81wobl 1999, 177 Heft 5 v. 20.5.1999

§ 1118 ABGB; § 33 Abs 2 und 3 MRG:

Auch Dienstleistungen als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung gelten als „Zins“ iSd § 1118 ABGB.

Die Regelung des § 33 Abs 2 MRG ist ungeachtet ihrer in § 33 Abs 3 MRG angeordneten sinngemäßen Geltung in bestimmten Räumungsverfahren gem § 1118 ABGB auch in solchen Verfahren nur anwendbar, wenn ein dem Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 1 MRG im Kern vergleichbarer Sachverhalt Verfahrensgegenstand ist. Bei einer auf Nichterbringung von Dienstleistungen gestützten Räumungsklage ist daher kein Rückstandsbeschluß zu fassen.

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