§ 879 ABGB; § 6 Abs 1 Z 1 KSchG; § 2 TNG; §§ 10, 36, 41 IPRG:
Der Beitritt eines deutschen Staatsbürgers zu einem Time-Sharing-Verein mit Sitz in Österreich, verbunden mit dem Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten, führt zur Anwendbarkeit österreichischen Sachrechts.