§ 10 Abs 5 Z 2 MRG:
Unter „Verwertung“ der Wohnung iSd § 10 Abs 5 Z 2 MRG ist nicht nur die geldwerte Nutzung, sondern auch die Eigennutzung durch den Vermieter und auch die prekaristische Gebrauchsüberlassung an Dritte zu verstehen.
OGH 29. 9. 1998, 5 Ob 176/98p (LGZ Wien 40 R 149/98b; BG Favoriten 9 Msch 35/97s)