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Fünfzehntel-Anhebung und Wechsel in der Person des Mieters

RechtsprechungMRGwobl 1999/60wobl 1999, 134 Heft 4 v. 20.4.1999

§ 46a Abs 4 MRG:

Ein zwischen dem 1. 1. 1968 und dem 1. 10. 1993 eingetretener Wechsel in der Person des Mieters, sei es im Weg einer Unternehmensveräußerung gem § 12 Abs 3 MRG aF oder auf andere Weise einer Einzelrechtsnachfolge, schließt eine Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 4 MRG aus.

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