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Abgrenzung von Mietzinsvorauszahlung und Ablöse

RechtsprechungMRGwobl 1999/45wobl 1999, 95 Heft 3 v. 20.3.1999

§§ 16, 27 Abs 1 Z 1 MRG:

Es ist kein Tatbestandsmerkmal der nicht dem Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG unterliegenden „echten“ Mietzinsvorauszahlung, daß sie sich im Rahmen des angemessenen (zulässigen) Hauptmietzinses bewegt. Soweit der Entscheidung 5 Ob 2152/96y Gegenteiliges entnommen werden könnte, wird diese nicht aufrechterhalten.

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