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Verwaltung einer Berufsschule im Rahmen des § 7 Abs 1 bis 3 WGG

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 1999/23wobl 1999, 34 Heft 1 v. 20.1.1999

§ 6a KStG 1988, § 7 Abs 1 bis 3 WGG (§ 32 BAO):

Verwaltung einer (von einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder einem gleichgestellten Bauträger errichteten) Berufsschule fällt unter § 7 Abs 2 WGG. „Vermögensverwaltung“ bedeutet hinsichtlich eines Grundstückes weder, daß es unbebaut sein müsse, noch, daß es von der Bauvereinigung nicht erworben werden dürfe.

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