Art 16 Nr 1 lit a LGVÜ:
Eine Klage auf Zahlung eines Benützungsentgelts wegen titelloser Benützung einer Wohnung hat jedenfalls dann nicht im Sinne des Art 16 Nr 1 lit a LGVÜ die Miete von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand, wenn ein Mietvertrag nie wirksam zustandegekommen ist.