vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Richterliche WE-Begründung über Begehren auch nur eines bekl Miteigentümers

RechtsprechungWEGwobl 1999/10wobl 1999, 21 Heft 1 v. 20.1.1999

§ 1 Abs 3, § 2 Abs 2 Z 2, § 12 Abs 2 Z 2 WEG; §§ 830, 843 ABGB:

Das Teilungsbegehren bedarf infolge der Unbedingtheit des Teilungsanspruchs zwar nicht der Begründung aus der Interessenlage der Kl; jedoch wird zu beachten sein, daß die Rücksichtnahme auf die Hindernisse einwendenden Teilhaber (zB anhängiger Räumungsprozeß) zur Interessenabwägung über die Zumutbarkeit des Aufschubes zu führen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!