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Zur Durchsetzbarkeit einer Befristung beim Erfordernis einer vereinbarten Aufkündigung

RechtsprechungMRGwobl 1999/158wobl 1999, 348 Heft 11 v. 20.11.1999

§ 29 Abs 1 Z 3 MRG; § 502 Abs 5 iV § 567 ZPO:

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach ein befristetes Zeitmietverhältnis um eine bestimmte Zeit verlängert wird, wenn es zum vorgesehenen ersten Termin nicht aufgekündigt wird, ist rechtswirksam und führt zur Durchsetzbarkeit des zweiten Endtermines.

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