§ 3 Abs 2, § 13 Abs 2, § 26 Abs 1 Z 1 und 2 WEG:
Ein rechtskräftiger Nutzwertbeschluß oder -bescheid schließt nach stRsp die Neufestsetzung der Nutzwerte nicht aus, falls diese von der wahren materiellen Rechtslage abweichen.
§ 3 Abs 2, § 13 Abs 2, § 26 Abs 1 Z 1 und 2 WEG:
Ein rechtskräftiger Nutzwertbeschluß oder -bescheid schließt nach stRsp die Neufestsetzung der Nutzwerte nicht aus, falls diese von der wahren materiellen Rechtslage abweichen.