§§ 28, 32 BAO (§ 10 Abs 3 EStG 1988):
Gebäudevermietung ist grundsätzlich Vermögensverwaltung und wird zur gewerblichen Tätigkeit erst dann, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie deutlich jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.