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Mietzinsbildung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsrechtwobl 1998/162wobl 1998, 249 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§ 7 Abs 2 WGG 1940, § 11 Abs 3 WGGDV; Art II MRÄG 1967:

Eine gemeinnützige Bauvereinigung kann die ihr durch Art II MRÄG 1967 eingeräumten Möglichkeiten einer Mietzinsvereinbarung nur insoweit ausschöpfen, als ihr die anwendbaren Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts einen Gestaltungsspielraum bieten.

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