§ 27 Abs 1 Z 1 MRG:
Eine vom weichenden Mieter im Zuge der Ersatzbeschaffung bezahlte unzulässige Ablöse kann ebensowenig wie die Kosten der Adaptierung der neuen Wohnung unter den Begriff der Übersiedlungskosten subsumiert werden.
§ 27 Abs 1 Z 1 MRG:
Eine vom weichenden Mieter im Zuge der Ersatzbeschaffung bezahlte unzulässige Ablöse kann ebensowenig wie die Kosten der Adaptierung der neuen Wohnung unter den Begriff der Übersiedlungskosten subsumiert werden.