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Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG

RechtsprechungMRGwobl 1998/145wobl 1998, 225 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§§ 37 Abs 1 Z 8, 41, 46 a Abs 5 MRG:

Auch wenn streitig ist, ob überhaupt ein gespaltenes Mietverhältnis iSd § 46 a Abs 5 MRG vorliegt, und ob eine Mietzinserhöhung nach dieser Bestimmung dem Grunde nach zulässig ist, kann der Unternehmenserwerber während eines anhängigen Mietzins- und Räumungsprozesses einen Antrag gem § 37 Abs 1 Z 8 MRG auf Feststellung des angemessenen Mietzinses stellen.

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