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Nachträglich vereinbarte Wertsicherung und Mietzinsanhebungsrecht

RechtsprechungMRGwobl 1998/140wobl 1998, 222 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§ 46a Abs 4 Z 2 MRG:

Die Vereinbarung einer Wertsicherung des auf gesetzlicher Grundlage (und daher ohne Wertsicherung) umschriebenen Hauptmietzinses ist eine Mietzinsvereinbarung iSd § 46a Abs 4 Z 2 MRG, weil aufgrund dieser Vereinbarung der Vermieter einen anderen - durchgehend höheren - Mietzins lukrieren konnte, als es sonst aufgrund des ursprünglichen Vertrages der Fall gewesen wäre.

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