§ 834 ABGB:
Eine Benützungsregelung (hier: betreffend die ausschließliche Nutzung einer Geschäftsräumlichkeit) geht auf den (Allein-)Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge dergestalt über, daß die übrigen Miteigentümer daran gebunden sind.
OGH 11. 6. 1996, 10 Ob S 35/96 (OLG Wien 9 Rs 27/95; ASG Wien 28 Cgs 16/94m)