§ 354, § 523 ABGB:
Mittels Eigentumsfreiheitsklage kann der Eigentümer zufolge seines Eigentums das Verteilen von (hier: den allermeisten Mietern) unerwünschtem Prospekt- und Zeitungsmaterial eines Werbeunternehmens im Wohnhaus untersagen.
§ 354, § 523 ABGB:
Mittels Eigentumsfreiheitsklage kann der Eigentümer zufolge seines Eigentums das Verteilen von (hier: den allermeisten Mietern) unerwünschtem Prospekt- und Zeitungsmaterial eines Werbeunternehmens im Wohnhaus untersagen.