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Maßgebliche Rechtslage für die Durchsetzung eines Endtermins

RechtsprechungMRGwobl 1998/68wobl 1998, 112 Heft 4 v. 20.4.1998

§ 29 Abs 1 Z 3 MRG:

Zur Wirksamkeit eines im vorhinein bestimmten Endtermins ist nicht erforderlich, besonders festzulegen, daß der Vertrag „ohne Kündigung erlischt“; auch die Vereinbarung einer vorzeitigen Kündigung ist unschädlich.

§ 49a MRG:

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