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Die gerichtliche Festsetzung des Aufteilungsschlüssels für die Liegenschaftsaufwendungen in einer WE-Anlage wirkt ab der der Antragstellung nachfolgenden Abrechnungsperiode

RechtsprechungWEGwobl 1998/51wobl 1998, 81 Heft 3 v. 20.3.1998

§ 19 Abs 4 WEG; Art III Abschnitt II Z 1 des 3. WÄG; § 19 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Z 2 WEG aF:

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