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Mietverträge ohne Kündigungsschutz

RechtsprechungMRGwobl 1998/49wobl 1998, 78 Heft 3 v. 20.3.1998

§ 49 MRG:

Ein Kündigungsverzicht des Vermieters, durch den dieser bis mindestens 31. 12. 1984 an den Hauptmietvertrag gebunden war, ist im Ergebnis einer gemäß der Übergangsbestimmung des § 49 Abs 2 MRG angebotenen Befristung des Vertrages bis zumindest 31. 12. 1984 gleichwertig.

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