I. Einführung
Im Miet-, Wohnungseigentums- und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht einschließlich des HeizKG hat die Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 (WGN 1997) BGBl I 1997/140 mit geringfügigen Ausnahmen nicht Wertgrenzen verändert, sondern wesentlich in die Zulässigkeit außerordentlicher Rechtsmittel eingegriffen.