Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, .€.€. das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, .€.€. und das Bundesgesetz, mit dem begleitende Bestimmungen zum Bundesvergabegesetz erlassen werden, geändert werden (2. Budgetbegleitgesetz 1997) (wirksam seit 1. Jänner 1998; § 30 Abs 3 WGG „ist jedoch auch nach dem 31. Dezember 1997 anzuwenden, wenn der Antrag, mit dem die Eintragung begeht wird, noch vor dem 1. Jänner 1998 bei Gericht eingelangt ist.“)