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Einheit eines Verfahrens auf Rückforderung einer „Ablöse“ gegen mehrere Personen

RechtsprechungMRGwobl 1998/240wobl 1998, 378 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 37 Abs 3 Z 16 MRG, § 519 ZPO:

Wurde anläßlich eines Rekurses gegen einen Sachbeschluß dieser und das vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben, dann ist gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes ein Rekurs ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes und unabhängig vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig.

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