25 Jahre sind für das Mietrecht bereits eine lange und ereignisreiche Zeit. Vor 25 Jahren betrug der gesetzliche Mietzins für Wohnungen, heute fast unvorstellbar, S 1,- pro Friedenskrone 1914, es galt das Wohnungseigentumsgesetz 1948 mit seinen 13 Paragraphen und das deutsche Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1940. Seither wurde durch das WEG 1975, das WGG 1979, vor allem aber durch das MRG 1981 nach der jahrzehntelangen Erstarrung eine manchmal hektische und atemberaubende Dynamisierung des gesamten Wohnrechtes eingeleitet, an der die Fachgruppe Wohn- und Mietrecht in der Österreichischen Richtervereinigung immer engagiert mitgewirkt und sich vor allem für die Nähe zur Praxis eingesetzt hatte. Die Geschichte der Fachgruppe spiegelt so die Geschichte des Wohnrechtes seit 1973.