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Kündigungsverzicht auf Lebenszeit des Mieters - wichtige Veränderung der Miteigentumsgemeinschaft

RechtsprechungABGBwobl 1998/228wobl 1998, 344 Heft 11 v. 20.11.1998

§§ 833 ff, § 863, §§ 1090 ff, § 1116 ABGB; § 30 Abs 2 Z 4 Fall 2 MRG:

Die Vermietung von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen auf ortsübliche Zeit und zu ortsüblichen Bedingungen ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung der Miteigentumsgemeinschaft gem § 833 ABGB; darunter fällt auch der Verzicht auf die Geltendmachung eines bestimmten Sachverhaltes als Kündigungsgrund.

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